Die FFP2-Maskenpflicht entfällt im Einzelhandel. Im öffentlichen Nahverkehr hingegen bleibt sie bestehen. Es gibt keine Kontaktbeschränkungen für den privaten Bereich mehr – weder für geimpfte noch für ungeimpfte Personen. In Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars sind alle Corona-Beschränkungen aufgehoben worden. Dieselbe Regelung greift auch bei Großveranstaltungen.