Das Ehepaar war am Osterwochenende aus der Türkei am Flughafen gelandet und wollte mit sieben Gepäckstücken über den Ausgang für anmeldefreie Ware einreisen. Gegen die beiden Reisenden wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Demnach wurde durch die Kontrolle ein Steuerschaden von mehr als 7000 Euro verhindert.
Dienstag, 11.04.2023 09:49 Uhr
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