Das hat das Amtsgericht Lübeck auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck entschieden. Die Steuerungsfähigkeit des Tatverdächtigen sei aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt erheblich vermindert gewesen, erläutert Pressesprecher Christian Braunwarth
Freitag, 15.07.2022 09:34 Uhr
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