Das Tätigkeitsverbot sei rechtens, entschied gestern das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Damit blieb der Eilantrag des ungeimpften Mediziners gegen eine Entscheidung der Vorinstanz erfolglos.
Freitag, 09.09.2022 10:40 Uhr
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Freitag, 09.09.2022 10:40 Uhr
Das Tätigkeitsverbot sei rechtens, entschied gestern das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Damit blieb der Eilantrag des ungeimpften Mediziners gegen eine Entscheidung der Vorinstanz erfolglos.