Laut Innenminister Peter Beuth sei das bisher nur wegen einer deutlich erhöhten Kriminalitätsbelastung möglich gewesen. Durch die neuen Verordnung könnten Kommunen jetzt auch an stark frequentierten oder sensiblen öffentlichen Orten einen Abschnitt einrichten, in denen Messer und andere Waffen verboten sind. Zu "sensiblen Orten" zählen z.B. Fußgängerzonen oder Bereiche rund um Schulen und Kindergärten.
Mittwoch, 19.04.2023 11:38 Uhr
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